Weiterbildung

Voraussetzungen Immobilienfachwirt

Welche formalen Voraussetzungen du für die Prüfung zum Immobilienfachwirt erfüllen musst – inkl. Quereinstieg und Berufserfahrung.

Die Prüfung zum Immobilienfachwirt ist keine Prüfung, zu der jeder antreten darf. Die Prüfungsordnung legt klare Zulassungsvoraussetzungen fest – und sie sind strenger, als die meisten Interessenten erwarten. Diese Seite zeigt, welche Wege zur Prüfung führen, was „einschlägige Berufspraxis" bedeutet und wie Quereinsteiger den Zugang finden.

Drei Wege zur Prüfung

Die Zulassung zur Immobilienfachwirt-Prüfung regelt die Prüfungsverordnung des Bundesministeriums. Es gibt drei anerkannte Zugangswege.

Weg 1: Immobilienkaufmann plus ein Jahr Praxis. Wer eine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft hat, braucht zusätzlich ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft.

Weg 2: Anderer kaufmännischer Beruf plus zwei Jahre Praxis. Wer eine andere kaufmännische oder verwaltende Ausbildung abgeschlossen hat (zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement, Bankkaufmann, Industriekaufmann), braucht zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft.

Weg 3: Nachgewiesene Berufspraxis ohne einschlägige Ausbildung. Wer keine einschlägige Ausbildung hat, kann über fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft zugelassen werden.

Was „einschlägig" bedeutet

Einschlägig heißt: Die Berufserfahrung muss einen klaren Bezug zu den Inhalten der Fortbildung haben. Tätigkeiten in der Hausverwaltung, in der Immobilienvermittlung, in der Projektentwicklung, in der Immobilienfinanzierung oder im immobilienbezogenen Teil einer öffentlichen Verwaltung zählen.

Nicht einschlägig sind Tätigkeiten ohne Immobilienbezug – auch wenn sie kaufmännisch anspruchsvoll sind.

Im Zweifel entscheidet die IHK. Wer unsicher ist, reicht vor der Anmeldung einen Lebenslauf mit Tätigkeitsbeschreibung ein und bittet um eine Einschätzung.

Praktische Hinweise zur Zulassung

Die IHK prüft die Zulassung auf Antrag. Einzureichen sind meist:

Ausbildungszeugnis oder ein anderer formeller Qualifikationsnachweis, Arbeitszeugnisse beziehungsweise Arbeitsverträge zum Nachweis der Berufserfahrung, Lebenslauf, Lichtbild, Anmeldeformular der IHK.

Die Zulassung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen erteilt. Die Anmeldung zum Lehrgang ist davon unabhängig – aber wer keinen Zulassungsbescheid hat, kann später nicht prüfen.

Keine Mindest- oder Höchstaltersgrenze

Ein festes Mindest- oder Höchstalter gibt es nicht. Wer die beruflichen Voraussetzungen erfüllt, kann unabhängig vom Alter antreten. In der Praxis liegen die Teilnehmer meist zwischen 25 und 45 Jahren.

Quereinstieg: Ein realistisches Szenario

Eine klassische Quereinsteigerin: Bankkauffrau, fünf Jahre Erfahrung in der Immobilienfinanzierung bei einer Regionalbank, möchte auf die andere Seite wechseln – zur Bestandsverwaltung eines kommunalen Wohnungsunternehmens. Sie erfüllt Weg 2 und kann direkt zum Lehrgang starten.

Ein anderes Beispiel: Industriekaufmann ohne Immobilienbezug. Er muss sich zunächst zwei Jahre einschlägige Erfahrung aufbauen – etwa durch einen Arbeitgeberwechsel in eine Hausverwaltung – bevor er zur Prüfung zugelassen wird. Der Lehrgangsbesuch parallel zum Berufseinstieg ist möglich.

Sprachkenntnisse

Die Prüfung wird auf Deutsch abgenommen. Wer Deutsch nicht als Muttersprache spricht, sollte mindestens B2-Niveau mitbringen, besser C1. Fachwörter in Recht und Immobilienwirtschaft sind anspruchsvoll und in den Klausuren präzise gefragt.

Häufige Fragen

Zählt eine Ausbildung aus dem Ausland?

Anerkannte ausländische Abschlüsse können gleichgestellt werden. Die IHK oder die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) prüft im Einzelfall.

Kann ich mit Abitur und ohne Ausbildung zugelassen werden?

Nur über Weg 3 – also mit fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft.

Muss die Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber erfolgen?

Nein, sie kann sich aus mehreren Anstellungen zusammensetzen.

Kann ich den Lehrgang schon vor Erfüllung der Voraussetzungen beginnen?

Ja. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein, nicht zu Lehrgangsbeginn.

Nächster Schritt

Welche Aufgaben und Tätigkeitsfelder auf dich warten, wenn du den Abschluss in der Tasche hast, findest du auf der Seite Aufgaben und Tätigkeitsfelder Immobilienfachwirt.