Die Weiterbildung zum Immobilienfachwirt kostet zwischen 5.000 und 7.000 Euro. Wer alles selbst zahlen müsste, hätte einen spürbaren Eigenanteil. Mit den richtigen Förderungen schrumpft er erheblich – in manchen Fällen bleibt nach allen Zuschüssen und Prämien sogar ein finanzielles Plus. Diese Seite zeigt die Wege.
Aufstiegs-BAföG als Hauptinstrument
Das wichtigste Förderinstrument ist das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt. Es ist einkommens- und altersunabhängig und steht jedem zur Verfügung, der eine Aufstiegsfortbildung macht.
Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Komponenten.
Zuschuss: 50 Prozent. Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Diese 50 Prozent sind sofort und endgültig erlassen.
Zinsfreies KfW-Darlehen: 50 Prozent. Die andere Hälfte wird als zinsfreies Darlehen über die KfW finanziert. Die Rückzahlung beginnt erst zwei Jahre nach dem Ende des Lehrgangs und erstreckt sich über bis zu zehn Jahre.
Darlehenserlass: 50 Prozent des Darlehens. Wer die Prüfung besteht, bekommt 50 Prozent des aufgenommenen Darlehens erlassen. Das heißt: Von den ursprünglichen 50 Prozent Darlehen bleiben nur 25 Prozent zurückzuzahlen.
Rechenbeispiel
Angenommen, der Lehrgang kostet 5.700 Euro plus 600 Euro Prüfungsgebühr, also 6.300 Euro.
50 Prozent Zuschuss = 3.150 Euro. Dieser Betrag wird direkt ausgezahlt. 50 Prozent Darlehen = 3.150 Euro. Nach bestandener Prüfung werden davon 50 Prozent erlassen = 1.575 Euro. Zurückzuzahlen sind nach bestandener Prüfung noch 1.575 Euro.
Der Eigenanteil liegt damit bei etwa 1.575 Euro – rund ein Viertel der ursprünglichen Kosten.
Meisterbonus der Bundesländer
Zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG zahlen einzelne Bundesländer einen Meisterbonus bei bestandener Prüfung. Der Betrag variiert.
Bayern zahlt 3.000 Euro. Thüringen und Sachsen zahlen je 1.000 Euro. Hamburg zahlt 1.000 Euro. Mecklenburg-Vorpommern zahlt 1.000 Euro. Schleswig-Holstein zahlt 1.500 Euro. Weitere Bundesländer diskutieren Einführungen oder haben kleinere Prämien.
Der Meisterbonus wird nach der Prüfung beim zuständigen Landesministerium oder einer beauftragten Stelle beantragt. Die Beantragung ist unkompliziert und dauert meist wenige Wochen.
Wann die Förderung am meisten bringt
Ein bayerischer Immobilienfachwirt, der den Lehrgang mit 6.300 Euro Gesamtkosten absolviert und besteht, zahlt effektiv:
6.300 Euro Gesamtkosten minus 3.150 Euro Zuschuss minus 1.575 Euro Darlehenserlass minus 3.000 Euro Meisterbonus = ein Plus von rund 1.425 Euro.
Für den Teilnehmer bedeutet das: Die Weiterbildung ist nicht nur kostenneutral, sondern bringt nach Abschluss ein finanzielles Plus. Das ist die Ausnahme und hängt stark vom Bundesland ab, aber sie existiert.
Arbeitgeberbeteiligung
Viele Arbeitgeber in der Immobilienwirtschaft beteiligen sich an den Kosten der Weiterbildung. Die Regelungen sind vielfältig.
Übernahme der Kosten: Besonders in Wohnungsbaugesellschaften und größeren Verwaltungen übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Lehrgangskosten, teilweise auch die Prüfungsgebühren. Die genaue Regelung steht in der Betriebsvereinbarung oder wird im Einzelgespräch vereinbart.
Freistellung für Lehrgang und Prüfung: Bezahlte oder unbezahlte Freistellungen für Lehrgangsbesuch, Prüfung und Prüfungsvorbereitung sind üblich.
Prämie bei bestandener Prüfung: Einige Arbeitgeber zahlen eine einmalige Prämie von 500 bis 2.000 Euro, wenn der Mitarbeiter die Prüfung besteht.
Die Kombination aus Aufstiegs-BAföG und Arbeitgeberbeteiligung kann den Eigenanteil auf nahe null senken. Voraussetzung ist ein offenes Gespräch mit der Personalabteilung – am besten frühzeitig.
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit spielt beim Immobilienfachwirt eine begrenzte Rolle.
Bildungsgutschein: Für den Fachwirt-Lehrgang selbst ist der Bildungsgutschein normalerweise nicht vorgesehen, weil das Aufstiegs-BAföG das passendere Instrument ist. Für eine vorgelagerte Umschulung zum Immobilienkaufmann kann der Bildungsgutschein aber genutzt werden.
Qualifizierungschancengesetz: Beschäftigte, deren Qualifikation durch strukturellen Wandel bedroht ist, können über das Qualifizierungschancengesetz Förderungen erhalten.
Stipendien
Für besonders qualifizierte Teilnehmer gibt es Stipendien.
Aufstiegsstipendium des Bundes: Für Berufserfahrene mit herausragenden Leistungen. Fördert ein Hochschulstudium, nicht die Fachwirt-Fortbildung selbst, kann aber interessant sein für den nächsten Karriereschritt.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft: Fördert Studierende und Berufstätige aus der Wirtschaft.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wer seinen Eigenanteil selbst zahlt, kann die Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Als Werbungskosten werden sie anerkannt, wenn die Fortbildung einen klaren Bezug zum aktuellen Beruf hat – das ist beim Immobilienfachwirt praktisch immer der Fall. Werbungskosten mindern die Steuerlast direkt.
Fahrtkosten, Lernmittel und anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer sind ebenfalls absetzbar.
Die Steuerersparnis kann je nach Einkommen 25 bis 42 Prozent der abgesetzten Beträge ausmachen.
Der richtige Zeitpunkt
Das Aufstiegs-BAföG sollte rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. Das Amt braucht meist vier bis acht Wochen für die Bearbeitung.
Die Arbeitgeberbeteiligung sollte vor der Anmeldung zum Lehrgang geklärt sein.
Häufige Fragen
Nein, das Aufstiegs-BAföG ist altersunabhängig und nicht einkommensgebunden.
Der Zuschuss bleibt. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, aber zinsfrei.
Grundsätzlich ja, aber mit bestimmten Voraussetzungen.
Bei Vollzeitmaßnahmen teilweise, bei Teilzeitmaßnahmen meist nicht.
Nächster Schritt
Welche Lehrgangsformate zur Verfügung stehen und wie du den passenden Anbieter findest, erfährst du auf der Seite Lehrgänge Immobilienfachwirt.